Eine Energiegemeinschaft ist eine juristische Person (z.B. ein Verein, eine Genossenschaft usw.), die Energie erzeugt, verbraucht, speichert oder verkauft und die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen, ohne dabei eine Gewinnabsicht zu verfolgen.
Die Preise werden pro Quartal vom Vorstand der EEG festgelegt. Die Basis für die Preise sind die ÖMAG Quartalspreise. Siehe Tarife – EEG Sipbachzell
Es gibt keine Mitgliedsgebühr und sonstige Grundgebühren.
Nein. Vielmehr benötigt jedes Mitglied in einer Energiegemeinschaft noch einen Reststromlieferanten, wenn der Strom aus der Energiegemeinschaft den aktuellen Bedarf nicht decken kann.