Eine Energiegemeinschaft ist eine juristische Person (z.B. ein Verein, eine Genossenschaft usw.), die Energie erzeugt, verbraucht, speichert oder verkauft und die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen, ohne dabei eine Gewinnabsicht zu verfolgen.
Die Preise werden pro Quartal vom Vorstand der EEG festgelegt. Die Basis für die Preise sind die ÖMAG Quartalspreise. Siehe Tarife – EEG Sipbachzell
Es gibt keine Mitgliedsgebühr und sonstige Grundgebühren.
Nein. Vielmehr benötigt jedes Mitglied in einer Energiegemeinschaft noch einen Reststromlieferanten, wenn der Strom aus der Energiegemeinschaft den aktuellen Bedarf nicht decken kann.
Wenn du (bzw. der Zählpunkt) am Umspannwerk in Sipbachzell/UW Kremsmünster oder UW Sattledt angedockt bist, dann kannst du Mitglied werden. Fülle dazu bitte die Mitgliederregistrierung aus. Nach erfolgter positiver Prüfung durch uns steht deiner Mitgliedschaft bei der EEG Sipbachzell nichts mehr im Wege.
Am besten auf deiner letzten Stromrechnung. Die Zählpunktnummer beginnt mit AT0300… und hat 31 Ziffern.
Du musst dich am eService-Portal der Netz OÖ anmelden und dort unter “DATENFREIGABEN” der EEG Sipbachzell erlauben, dass sie Daten für den Zählpunkt ablesen darf. Dies ist die Grundlage für die Verrechnung der Stromkosten. Eine genaue Beschreibung findest du auf folgender Seite “Datenfreigabe für EEGs zur Datenübermittlung“
Dies geschieht automatisch im Hintergrund mit Hilfe der Smart Meter. Alle 15 Minuten wird der Strom der einzelnen Zähler, die in der EEG gemeldet sind, abgeglichen. Wie viel Strom wird von welchen Zählern eingespeist und wie viel Strom wird in diesem Zeitraum von den Bezugszählern entnommen.
Ist mehr Strom in der EEG vorhanden, wird dieser automatisch zählergenau an den Stromlieferanten weitergeleitet. Ist weniger Strom in der EEG vorhanden, wird die benötigte Menge automatisch vom Stromlieferanten zur Verfügung gestellt. Dies geschieht immer zählpunktgenau.
Diese dynamische Verteilung erfolgt direkt durch den Netzbetreiber und kann durch die Energiegemeinschaft nicht beeinflusst werden.
Nein, auf keinen Fall. Die bestehenden Verträge für Verbrauch und Einspeisung bleiben so, wie sie sind und werden von der Mitgliedschaft bei der EEG Sipbachzell nicht berührt. Die EEG Sipbachzell bietet eine zusätzliche Möglichkeit Strom vor der Abnahme bei deinem Stromlieferanten zu beziehen. Dieser Strom wird ebenfalls von einem Mitglied der EEG Sipbachzell produziert. Bevor dieser den Strom an seinen Stromabnehmer weitergibt, stellt er ihn den Mitgliedern der EEG zur Verfügung.
Unsere Tarife werden bei erheblichen Veränderungen am Strommarkt oder einmal im Jahr gemeinschaftlich bestimmt. Die aktuellen Tarife sind auf unserem „Tarifblatt“ zu finden
Ja, bei der Mitgliedschaft musst du nur angeben, wie hoch der Anteil deiner Mitgliedschaft je EEG sein soll. (Aktuell bis zu 5 EEGs Möglich)
Derzeit gibt es keine Kosten für eine Mitgliedschaft. (Siehe Tarifblatt)
Der Kündigungszeiten sind in den Statuten der EEG Sipbachzell enthalten.
In deinem eService-Portal der Netz OÖ findest du im Bereich “Verbrauchsübersicht” die Darstellung, wie viel Strom du in die EEG Sipbachzell geliefert hast bzw. wie viel du von der EEG Sipbachzell geliefert bekommen hast. Eine genaue Beschreibung findest du unter folgendem Link
“Einsichtnahme in die Verbrauchs-/Einspeiseübersicht bei der Netz OÖ“
Das Netznutzungsentgelt wird wie bisher auf der Jahresabrechnung deines Stromlieferanten ausgewiesen und mit dieser Stromrechnung bezahlt.
Von der EEG erhältst du nur eine Rechnung für den bezogenen Strom und eine Gutschrift für den eingespeisten Strom.
Auf der Netzrechnung vom Netzbetreiber wird ausgewiesen, welche Strommenge innerhalb der EEG bezogen wurde und welche vom Stromnetz (Restnetzbezug). Die Strommenge innerhalb der EEG weist diese Reduktion der Netzkosten auf.
Nein, ein Vertragswechsel für Stromverbrauch und -einspeisung musst du nicht der EEG Sipbachzell melden. Wenn du dich aber bei einer anderen EEG anmelden möchtest musst du uns bekanntgeben, wie hoch der Anteil sein wird, den du von der anderen EEG beziehen möchtest.
Veränderungen der Daten sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich (per Email oder Brief) mitzuteilen (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung, Kontodaten, Zählpunktnummer, …).