Regionalen Strom nutzen – auch ohne eigene PV-Anlage. Hier finden Sie Antworten für Strombezieher und Einspeiser: zur EEG Sipbachzell, zur Mitgliedschaft, zu Tarifen und zur Datenfreigabe.
Kann ich ohne eigene PV-Anlage teilnehmen?
Ja. Als Strombezieher können Sie regional erzeugten erneuerbaren Strom anderer Mitglieder nutzen. Eine eigene PV-Anlage ist dafür nicht notwendig. Ihr Zählpunkt muss dem Umspannwerk Sattledt oder Kremsmünster zugeordnet sein. Prüfen Sie die Zuordnung und den passenden Verein auf unserer Seite Teilnahme und Anmeldung.
Bekomme ich meinen gesamten Strom aus der EEG?
EEG-Strom können Sie beziehen, wenn innerhalb der Gemeinschaft zeitgleich erneuerbarer Strom erzeugt wird und für Ihren Zählpunkt zur Verfügung steht. Die EEG deckt deshalb nicht automatisch Ihren gesamten Verbrauch. Den übrigen Bedarf deckt weiterhin Ihr bestehender Stromlieferant. Ihr Stromliefervertrag bleibt aufrecht; die aktuellen Tarife und Bedingungen erklären die Abrechnung.
Allgemeine Informationen
Grundlagen und weiterführende Informationen finden Sie in der Präsentation der Infoveranstaltung und auf dem österreichischen Portal energiegemeinschaften.gv.at.
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine Energiegemeinschaft ist eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine Genossenschaft, die Energie erzeugt, verbraucht, speichert oder verkauft. Sie ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam und ohne Gewinnabsicht zu nutzen.
Wie werden die Preise festgelegt?
Die Preisanpassung erfolgt jährlich durch Vorstandsbeschluss sowie bei erheblichen Marktänderungen und wird allen Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Alle Preise gelten bis auf Widerruf beziehungsweise bis zum Inkrafttreten eines neuen Tarifblatts. Die jeweils gültigen Preise stehen auf der Seite Tarife.
Gibt es einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen?
Derzeit gibt es keine Mitgliedsgebühr und keine sonstige Grundgebühr. Maßgeblich ist das jeweils gültige Tarifblatt.
Wo finde ich Hilfe zur Datenfreigabe im eService-Portal der Netz OÖ?
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung, Anmeldung und Datenfreigabe führt durch den gesamten Ablauf.
Wo finde ich die Datenschutzerklärung?
Die aktuelle Erklärung ist auf der Seite Datenschutz abrufbar.
Wie läuft das Onboarding Schritt für Schritt ab?
Auf der Seite Anmeldung finden Sie den vollständigen Ablauf und die getrennten Anmeldewege für UWS und UWK. Ergänzend erklärt die Video-Anleitung „Mitglied werden“ die Registrierung.
Muss ich meinen Stromanbieter wechseln?
Nein. Jedes Mitglied benötigt weiterhin einen Reststromlieferanten für Zeiten, in denen der Strom aus der Energiegemeinschaft den aktuellen Bedarf nicht decken kann.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Ihr Zählpunkt dem Umspannwerk Kremsmünster oder Sattledt zugeordnet ist, können Sie die Mitgliederregistrierung ausfüllen. Nach positiver Prüfung durch die EEG steht der Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.
Wo finde ich die Zählpunktnummer?
Am einfachsten auf Ihrer letzten Stromrechnung. Die Zählpunktnummer beginnt mit AT003000 und hat 31 Stellen.
Wie gebe ich meine Zählpunkte im eService-Portal der Netz OÖ frei?
Melden Sie sich im eService-Portal der Netz OÖ an und erlauben Sie unter „Datenfreigaben“ der EEG Sipbachzell, die Daten des Zählpunkts abzurufen. Das ist die Grundlage für die Verrechnung. Eine genaue Beschreibung finden Sie in unserer Anleitung sowie in der Dokumentation Datenfreigabe für EEGs zur Datenübermittlung.
Wie funktioniert die Verteilung des Stroms in der EEG Sipbachzell?
Die Verteilung geschieht automatisch mithilfe der Smart Meter. Alle 15 Minuten gleicht der Netzbetreiber ab, wie viel Strom die gemeldeten Zähler einspeisen und wie viel die Bezugszähler entnehmen.
Ist mehr Strom vorhanden, als innerhalb der EEG benötigt wird, wird der Überschuss wie bisher an den jeweiligen Abnehmer des Einspeisers weitergeleitet. Ist weniger vorhanden, kommt die fehlende Menge vom bestehenden Stromlieferanten. Die Abrechnung erfolgt zählpunktgenau.
Diese dynamische Verteilung führt der Netzbetreiber durch; die Energiegemeinschaft kann sie nicht beeinflussen.
Muss ich meine bestehenden Stromverträge kündigen?
Nein, auf keinen Fall. Die bestehenden Verträge für Verbrauch und Einspeisung bleiben unverändert und werden von der Mitgliedschaft nicht berührt. Die EEG bietet zusätzlich die Möglichkeit, Strom anderer Mitglieder zu beziehen beziehungsweise Strom zuerst innerhalb der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
Wie hoch sind die Tarife?
Die aktuellen Preise stehen auf der Seite Tarife und im dort verlinkten Tarifblatt. Maßgeblich ist das jeweils veröffentlichte Tarifblatt.
Kann ich an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen?
Ja. Bei der Teilnahme geben Sie an, welcher Anteil Ihres Zählpunkts der jeweiligen Energiegemeinschaft zugeordnet werden soll. Derzeit ist die Teilnahme an bis zu fünf Energiegemeinschaften möglich.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag und keine Grundgebühr. Bei Mitgliedern mit mehr als fünf Zählpunkten sieht das aktuelle Tarifblatt jedoch eine Zählpunktgebühr von 2,90 Euro pro Monat netto pro Zählpunkt vor.
Welche Kündigungszeiten gelten?
Die Kündigungsfristen sind in den Statuten der EEG Sipbachzell festgelegt. Beide Dokumente finden Sie auf der Seite Über uns.
Wo sehe ich, wie viel Strom ich der EEG geliefert oder von ihr bezogen habe?
Im eService-Portal der Netz OÖ sehen Sie unter „Verbrauchsübersicht“, wie viel Strom Sie an die EEG Sipbachzell geliefert und von ihr bezogen haben. Weitere Informationen bietet die Anleitung Einsichtnahme in die Verbrauchs- und Einspeiseübersicht.
Wo wird das Netznutzungsentgelt ausgewiesen und verrechnet?
Das Netznutzungsentgelt wird wie bisher auf der Netz- beziehungsweise Jahresabrechnung ausgewiesen und dort verrechnet. Von der EEG erhalten Sie eine Rechnung für den bezogenen Strom und eine Gutschrift für den eingespeisten Strom.
Wie wird der 28-%-Rabatt auf die Netzgebühren berücksichtigt?
Die Netzrechnung weist aus, welche Strommenge innerhalb der EEG und welche aus dem übrigen Stromnetz bezogen wurde. Für die innerhalb der EEG bezogene Strommenge wird die Reduktion der Netzkosten berücksichtigt.
Muss ich einen Vertragswechsel der EEG Sipbachzell melden?
Einen Wechsel Ihres Stromliefer- oder Einspeisevertrags müssen Sie der EEG Sipbachzell nicht melden. Wenn Sie sich bei einer weiteren EEG anmelden, teilen Sie uns bitte mit, welcher Anteil dieser anderen Gemeinschaft zugeordnet wird.
Was muss ich bei einer Änderung meiner Daten beachten?
Änderungen Ihrer Daten müssen dem Vorstand unverzüglich schriftlich per E-Mail oder Brief mitgeteilt werden. Das betrifft insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kontodaten und Zählpunktnummer.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@eeg-sipbachzell.at.
